AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeugsachverständigenbüro Beise & Partner

1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein jeweils zu vereinbarender Verrechnungssatz pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen zu Prüfberichten und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Die für den Hauptauftrag vom AG unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden Aufträge.

7. /Widerrufsrecht
Der AG hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der AG uns,

Ing.-Büro Beise & Partner
Friedrich-Mohr-Straße 1
56070 Koblenz
Email: info@beise-partner.de

Fax: 0261 98445-55

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Hat der AG verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem AN einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten. Ein Duplikat und etwaige Bilddateien verbleiben bei dem AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam, Tel.: 0331 2360590 zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros während der Geschäftszeiten einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem AG.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des AG, soweit rechtlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.