FAQ

Muss ich das Gutachten bezahlen?

Natürlich kostet so ein Gutachten Geld. Mit der Abtretungserklärung können wir unsere Gebühren direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. In anderen Fällen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ich habe einen Unfall selbst verschuldet und möchte meine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Erstellen Sie mir ein Gutachten?

In den Kaskobedingungen ist festgelegt, ob sie einen Sachverständigen selbst bestimmen dürfen. Wir empfehlen in diesem Fall Rücksprache mit Ihrer Versicherung. Dies können wir gern für Sie übernehmen.

Was versteht man unter Wertminderung?

Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall sach- und fachgerecht repariert ist, müssen Sie mitunter damit rechnen, bei einem Verkauf einen geringeren Erlös zu erzielen. Die merkantile Wertminderung soll dies ausgleichen. Falls eine Reparatur nur unter Inkaufnahme von optischen oder technischen Einbußen möglich ist (z. B., wenn ein Innenverkleidungsteil in der Originalfarbe nicht mehr lieferbar ist), kommt eine technische Wertminderung in Betracht. Neuere Fahrzeuge und Fahrzeuge mit geringer Laufleistung sind wertminderungsanfälliger.

Wo muss ich das Gutachten später einreichen?

Unterschreiben Sie uns eine Abtretungserklärung, dann erledigen wir den lästigen Papierkram für Sie. Wir senden das Gutachten für Sie an die gegnerische Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen. Natürlich können Sie das Gutachten auf Wunsch auch selbst an die gegnerische Versicherung bzw. Ihren Rechtsanwalt weiterleiten.

Ich weiß nicht, wo der Unfallgegner versichert ist. Wie erfahre ich das?

Nennen Sie uns das Kennzeichen und den Schadentag, dann können wir über den Zentralruf der Autoversicherer für Sie die gegnerische Versicherung ermitteln.

Warum ein Gutachten? Reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt?

Unser Gutachter nimmt sich Zeit für Ihr Fahrzeug. Die langjährige Erfahrung ermöglicht uns, auch versteckte Schäden zu entdecken. Regelmäßige Schulungen halten uns auf dem neuesten Stand der Reparaturtechnik. Ein Gutachten bietet mehr als Reparaturkostenermittlung. Wir prüfen zusätzlich für Sie, ob an Ihrem Fahrzeug auch nach einer Reparatur eine Wertminderung verbleiben wird, ob sich eine Reparatur noch lohnt, welchen Nutzungsausfall Sie für die Dauer der Reparatur oder den Ersatzerwerb beanspruchen dürfen. Diese Leistungen erhalten Sie mit einem Kostenvoranschlag in der Regel nicht.

Ich weiß nicht genau, ob ich an dem Unfall eine Schuld oder Teilschuld habe. Kann ich trotzdem ein Gutachten erstellen lassen?

Ja. Auch wenn Sie Ihre Ansprüche erst noch durchsetzen müssen – dazu müssen Sie sie erst einmal fundiert beziffern. Ein Gutachten ist hierfür auch vor Gericht ein aussagefähiges Dokument.

Ich habe noch rechtliche Fragen. Können Sie mir da weiterhelfen?

Der Gesetzgeber verbietet uns, Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich in dem Fall bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, dürfen Sie uns auch gerne nach einer Empfehlung fragen. Der Rechtsanwalt wird in der Regel mit uns zusammenarbeiten.

Ich habe schon mit der gegnerischen Versicherung gesprochen. Man hat mir angeboten, dass ein Sachverständiger kommt. Einen eigenen Sachverständigen dürfe ich nicht beauftragen.

Der Geschädigte darf einen eigenen Sachverständigen auswählen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, empfehlen Ihnen in diesem Fall dringend, einen Anwalt zu konsultieren.

Mein Fahrzeug ist stark beschädigt, ich weiß nicht, ob eine Reparatur noch lohnt.

Wir stellen im Rahmen der Gutachtenerstellung fest, ob ein Totalschaden vorliegt. Dann ermitteln wir auch den Wiederbeschaffungswert individuell für Ihr Fahrzeug. Manchmal ist eine Reparatur zwar vielleicht noch wirtschaftlich, aber die Reparaturkosten sind sehr hoch. Diese Entscheidung, was Sie mit Ihrem Fahrzeug machen, können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen. Aber wir können Ihnen im Rahmen der Gutachtenerstellung mit unserer Erfahrung Werte an die Hand geben, mit denen Sie dann ganz in Ruhe und überlegt entscheiden können.

Mein Fahrzeug ist nur ganz wenig beschädigt. Lohnt da ein Gutachten?

Als Laie ist es oft schwierig oder gar unmöglich zu beurteilen, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht. Auch für die Beseitigung eines vermeintlich kleinen Kratzers können schon einmal dreistellige Eurobeträge erforderlich sein. Am besten, Sie kommen mit ihrem Fahrzeug zuerst einmal zu uns. Dann beraten wir Sie gern, ob ein Gutachten lohnt. Andernfalls erstellen wir Ihnen eine sog. „Kleinschadenfeststellung.“

Ich habe ein sehr spezielles Fahrzeug, es ist kein Pkw.

Das ist in der Regel kein Problem. Wir erstellen auch Gutachten über Lkws, Busse, Anhänger, Oldtimer, Wohnmobile, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrräder, Baumaschinen, Rollstühle. Bei solchen Fahrzeugen sind häufig sehr spezielle Kenntnisse gefragt. Unsere Sachverständigen sind auf bestimmten Fachgebieten selbst geschult oder arbeiten mit entsprechenden Spezialisten zusammen. Damit können wir ein fundiertes Gutachten erstellen.